Einleitung – Bedeutung der Ladungssicherung
Ladungssicherung ist keine Nebensache, sondern eine gesetzliche und moralische Pflicht – und das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Ob bei einem Umzug, beim Transport von Baumaterial, auf einer Baustellenfahrt mit dem Kleintransporter oder beim gewerblichen Lkw-Transport: Unsachgemäß oder unzureichend gesicherte Ladung zählt zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Die Folgen reichen von Sach- und Personenschäden über hohe Geldbußen und Strafverfahren bis hin zu Regressforderungen durch Versicherungen.
Viele unterschätzen, wie stark sich Bremsen, Ausweichmanöver oder sogar kleinere Kurvenfahrten auf lose Ladung auswirken können. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h kann ein ungesichertes Paket zu einem gefährlichen Geschoss werden. Das gilt nicht nur für Lkw und Transporter, sondern auch für Pkw, Kleinbusse und Anhänger. Der Gesetzgeber schreibt daher eindeutig vor, dass jede Ladung – unabhängig vom Fahrzeug und der Nutzergruppe – so gesichert werden muss, dass sie selbst bei Notmanövern nicht verrutscht, umkippt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (anwalt.org, bussgeldkatalog.net).
Die Relevanz dieses Themas wächst stetig: In den letzten Jahren wurden die Vorschriften verschärft, die Kontrollen intensiviert und das öffentliche Bewusstsein für die Gefahren mangelnder Ladungssicherung weiter geschärft.
Gesetzliche Vorgaben und Normen
Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an klare rechtliche Vorgaben halten. Diese Gesetze und technischen Normen betreffen alle Transporte – vom Hobbygärtner mit Anhänger bis zum Berufskraftfahrer mit Sattelzug.
StVO – Straßenverkehrsordnung
Der wichtigste rechtliche Bezugspunkt ist die StVO. Sie gilt für gewerbliche und private Transporte gleichermaßen:
- § 22 StVO bestimmt: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung […] ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.“
Dies verpflichtet ausdrücklich dazu, schon vor Fahrtantritt für eine sichere Verstauung zu sorgen. - § 23 StVO regelt die Verantwortlichkeit: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass die Ladung sowie die Besetzung und das Fahrzeug selbst vorschriftsmäßig sind.“
Damit ist jeder Fahrer – egal ob privat oder gewerblich – zur Überprüfung und Sicherung der Ladung verpflichtet.
StVZO – Fahrzeugausstattung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge und deren Aufbauten so konstruiert sein müssen, dass Ladung sicher befördert werden kann. Besonders bei Anhängern, offenen Ladeflächen und Dachträgern sind die Vorgaben zu beachten.
VDI 2700 ff. – Technische Regeln
Die Richtlinienreihe VDI 2700 beschreibt den Stand der Technik und ist faktisch verpflichtend, da Gerichte und Kontrollorgane sich an diesen technischen Regeln orientieren. Hier finden sich praxisnahe Vorgaben für die Auswahl und Nutzung von Zurrmitteln, die Bestimmung von Reibwerten und die Sicherung unterschiedlicher Ladungstypen (VDI-Richtlinien, de.wikipedia.org).
DIN EN 12195‑1 – Europäische Norm
Die Norm DIN EN 12195‑1 legt mathematische Berechnungsmethoden für die Zurrkräfte fest und beschreibt Mindestanforderungen an Zurrmittel. Sie ist im gewerblichen Bereich Pflicht, wird aber auch im privaten Bereich empfohlen.
Weitere Quellen
Praktische Informationen, Ratgeber und aktuelle Checklisten finden sich etwa bei der DEKRA, die neben technischen Prüfungen auch praxisnahe Tipps für alle Nutzergruppen bereitstellt.
Verantwortlichkeiten – privat und gewerblich
Die Verantwortung für Ladungssicherung ist in Deutschland klar verteilt – und betrifft mehr als nur den Berufskraftfahrer.
Fahrer/Fahrzeugführer
Ob privater Pkw, Kombi, Lieferwagen, Transporter oder Lkw – jeder Fahrer muss vor der Abfahrt die Ladung auf korrekte Sicherung überprüfen und ist im Zweifel haftbar, wenn etwas passiert (ladungssicherung.eu, anwalt.org).
Das bedeutet auch: Wer ein Fahrzeug führt, darf die Fahrt verweigern, wenn die Ladung offensichtlich nicht ausreichend gesichert ist.
Verlader
Verlader ist, wer die Ladung auf das Fahrzeug bringt – sei es beim professionellen Logistiker, beim Baustellenbetrieb oder beim privaten Umzug. Jeder, der auflädt, muss das Ladegut so platzieren, dass sichere Sicherung möglich und die Lastverteilung optimal ist (lasiportal.de).
Unternehmer/Fahrzeughalter
Unternehmer müssen für Schulungen, geeignete Ausrüstung und die technische Betriebsbereitschaft sorgen. Aber auch Privatleute, die z. B. regelmäßig mit Anhänger oder Transporter fahren, sind als Halter in der Pflicht – etwa beim Verleih an Freunde oder Nachbarn (ladungssicherung.eu).
Beispiel aus der Praxis
Ein privater Umzug endet mit Sachschaden, weil ungesicherte Möbelstücke beim Bremsen verrutschen. Die Versicherung prüft, ob die Ladungssicherung nach anerkanntem Stand der Technik erfolgt ist – und kann im Zweifel die Regulierung verweigern.
Physikalische Grundlagen
Für eine wirksame Ladungssicherung müssen die physikalischen Kräfte verstanden werden, die während der Fahrt auf das Ladegut einwirken:
- Beschleunigungskräfte: Beim Anfahren oder Bremsen wirken je nach Situation bis zu 0,8-fache der Ladungsmasse nach vorne (z. B. bei einer Vollbremsung).
- Seitliche Kräfte: Kurvenfahrten erzeugen Fliehkräfte, die zum Rutschen oder Kippen führen können.
- Vertikale Stöße: Bodenwellen, Schlaglöcher oder unebene Fahrbahnen erzeugen Impulse, die Ladung zum Springen bringen können.
Reibwert, Gewicht und Schwerpunkt des Ladeguts sowie die Wahl der richtigen Sicherungstechnik sind entscheidend, um Rutsch- oder Kippgefahr effektiv zu begegnen (de.wikipedia.org, bussgeldkatalog.net).
Merke: Je schwerer oder sperriger die Ladung, desto wichtiger ist die exakte Berechnung und Anwendung passender Sicherungstechniken.
Methoden der Ladungssicherung
1. Formschluss:
Das Ladegut wird so positioniert, dass es direkt an Stirnwände, Bordwände, andere Ladegegenstände oder spezielle Zwischenwände anstößt. Lücken werden durch Zwischenpolster, Holzklötze oder Palettenfüller ausgeglichen. Ziel: Die Ladung kann nicht in Fahrtrichtung oder seitlich verrutschen.
2. Kraftschluss:
Hier wird die Ladung mit geprüften Zurrgurten oder Ketten auf die Ladefläche gepresst („Niederzurren“). Durch die entstehende Reibung kann das Ladegut auch bei starken Fahrmanövern nicht mehr verrutschen. Voraussetzung: Geeignete Zurrpunkte und ausreichende Reibwerte auf der Ladefläche.
3. Kombination beider Methoden:
In der Praxis ist es am sichersten, beide Techniken zu kombinieren, um optimalen Schutz zu gewährleisten. Für schwere oder sperrige Ladung (z. B. Maschinen, Möbel, Baustellenmaterial) ist das Pflicht (VDI-Richtlinien, DEKRA).
Weitere gängige Sicherungstechniken:
- Direktzurren (z. B. Diagonalzurren, Schrägzurren)
- Staupolster (zur Lückenfüllung)
- Kantenschutzwinkel (zum Schutz der Ladung und der Zurrmittel)
- Ladungssicherungsnetze (insbesondere für lose oder leichte Ladung)
Ausrüstung und Hilfsmittel
Die Qualität und Auswahl der Sicherungsmittel ist entscheidend für den Erfolg der Ladungssicherung:
- Zurrgurte, Ketten, Netze: Sie müssen der DIN EN 12195-2 entsprechen und dürfen nur verwendet werden, wenn sie unbeschädigt sind. Abgenutzte oder gerissene Gurte sind sofort auszutauschen (bussgeldkatalog.net).
- Antirutschmatten: Sie erhöhen den Reibwert der Ladefläche erheblich und reduzieren damit die notwendige Zurrkraft (ladungssicherung.eu).
- Kantenschutzwinkel: Schützen sowohl Ladung als auch Gurte.
- Ladungssicherungsnetze oder Planen: Unerlässlich für lose Schüttgüter, Gartenabfälle oder Baustellenmaterial.
- Sicherung von Kleinteilen: Kleine Ladung immer in geschlossenen Behältern oder Kisten transportieren.
Regelmäßige Prüfung:
Sämtliche Sicherungsmittel müssen vor jedem Einsatz auf Beschädigungen geprüft werden. Das gilt für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende. Die meisten Bußgelder entstehen durch die Verwendung von beschädigten, falsch gekennzeichneten oder unzulässigen Zurrmitteln (DEKRA).
Praktische Anwendung und Berechnung
1. Planung:
Vor dem Beladen sollten die Art der Ladung, das Gesamtgewicht, die Lastverteilung, der Schwerpunkt und die erforderlichen Sicherungsmittel festgelegt werden.
2. Berechnung der Zurrkräfte:
Die erforderliche Anzahl und Anordnung der Zurrmittel wird nach DIN EN 12195-1 bestimmt. Für Privatpersonen bieten Apps und Onlinerechner Hilfestellung (ladungssicherung.eu).
Wichtige Parameter:
- Masse der Ladung
- Gleitreibwert (μ)
- Sicherungsart (Form- oder Kraftschluss)
- Anzahl und Art der Zurrmittel
3. Dokumentation:
Im gewerblichen Bereich ist eine lückenlose Dokumentation Pflicht – etwa durch Checklisten, Prüfprotokolle oder Fotos. Auch Privatpersonen profitieren davon, insbesondere bei Streitigkeiten oder Schadensfällen (bussgeldkatalog.net).
Besondere Anforderungen
Gefahrgut:
Wer Gefahrgut transportiert, muss die Vorschriften des ADR einhalten. Das betrifft sowohl gewerbliche Transporte als auch private Fahrten mit z. B. Gasflaschen. Verstöße führen zu empfindlichen Bußgeldern und ggf. zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Schüttgut:
Lose Güter wie Sand, Kies oder Grünschnitt dürfen nur transportiert werden, wenn sie mit Netzen oder Planen ausreichend gesichert sind. Selbst kleinste Steinchen können auf der Autobahn zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Überlange/Überstehende Ladung:
Alle über das Fahrzeug hinausragenden Ladungen müssen markiert und ggf. genehmigt sein. Bei Überschreitung bestimmter Maße (z. B. mehr als 1,5 m Überstand nach hinten) sind zusätzliche Warnzeichen und ggf. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich (verti.de).
Ladungssicherung für Privatpersonen
Das Gesetz macht keinen Unterschied: Auch private Transporte mit Pkw, Anhänger oder Dachträger sind sicherungspflichtig!
Zulässige Maße/Überstände:
Kraftfahrzeuge inkl. Ladung dürfen max. 2,55 m breit und 4 m hoch sein. Überstehende Ladung nach hinten (>1 m) muss durch eine rote Fahne oder Tafel gekennzeichnet werden (verti.de).
Bußgelder:
- Ab 35 € für unsichere Ladung
- Bei Gefährdung bis 75 €, bei Unfall noch deutlich mehr (bussgeldkatalog.org).
Überladung:
Auch das Überschreiten der maximalen Zuladung (z. B. beim Hänger) ist bußgeldpflichtig (bussgeldkatalog.org).
Haustiere:
Tiere wie Hunde, Katzen oder auch größere Gegenstände (Fahrräder, Gartengeräte) zählen als Ladung und sind entsprechend zu sichern (verti.de).
Unangeschnallte Hunde im Auto stellen ein Sicherheitsrisiko und eine Ordnungswidrigkeit dar.
Praxis-Tipp:
Sichern Sie auch kleine Gegenstände (z. B. Werkzeugkasten, Getränkekisten) mit Zurrgurten oder Netzen, damit sie bei einem Unfall nicht zum Risiko werden.
Häufige Fehler & Prävention
Die 5 häufigsten Fehler:
- Verwendung abgenutzter, nicht zertifizierter Sicherungsmittel
- Falsche Einschätzung der Reibwerte und Kräfte
- Zu wenige Zurrpunkte oder ungeeignete Befestigungspunkte
- Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation
- Nichtbeachten der spezifischen Vorschriften für Spezialtransporte (Gefahrgut, Überladung, Schüttgut)
So vermeiden Sie Fehler:
- Nutzen Sie ausschließlich geprüfte und unbeschädigte Zurrmittel.
- Schulen Sie sich und Ihr Team regelmäßig, bleiben Sie technisch auf dem aktuellen Stand.
- Nutzen Sie Checklisten und dokumentieren Sie jede Ladung – Fotos im Handy reichen als Nachweis!
- Informieren Sie sich bei speziellen Transporten über die jeweiligen Vorschriften.
Hinweis:
Polizei und BAG (Bundesamt für Güterverkehr) kontrollieren regelmäßig auch private Fahrzeuge und ahnden Mängel streng (DEKRA, ladungssicherung.eu).
Kontrolle und Nachweisführung
Was wird kontrolliert?
- Vollständigkeit und Zustand der Zurrmittel
- Sicherung der Ladung an allen Punkten
- Einhaltung der zulässigen Maße und Gewichte
- Bei gewerblichen Transporten: Dokumentationspflichten
Konsequenzen bei Verstößen:
- Bußgelder (ab 35 €, bei Gefährdung bis zu 150 € und mehr)
- Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister
- Im Extremfall: Stilllegung des Fahrzeugs und Strafverfahren (bussgeldkatalog.net, anwalt.org)
Tipp:
Im Zweifel immer Fotos der Beladung und Sicherung machen – das hilft, im Fall von Kontrollen oder Unfällen den Nachweis zu führen.
Schulung und Qualifikation
Im gewerblichen Bereich ist die regelmäßige Schulung aller Beteiligten (Fahrer, Verlader, Disponenten) Pflicht (DGUV Vorschrift 1).
Auch Privatpersonen profitieren von Informationsmaterialien, Online-Trainings oder Broschüren – z. B. bei Umzügen, Gartenarbeiten, Sportreisen (ladungssicherung.eu, DEKRA).
Praxisbeispiele & Rechtsprechung
Beispiel 1:
Ein Handwerker transportiert Werkzeug im Firmenwagen. Bei einer Bremsung rutscht ein schwerer Koffer nach vorne und beschädigt die Windschutzscheibe. Die Versicherung prüft und verweigert Leistung, da keine Zurrgurte genutzt wurden.
Beispiel 2:
Ein privater Umzug wird mit geliehenem Transporter durchgeführt. Möbel werden nur lose gestellt, bei einer Kurve kippen sie um und beschädigen andere Gegenstände. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden nicht, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gerichtliche Praxis:
Gerichte verlangen konsequent die Einhaltung von VDI 2700 und DIN EN 12195. Bei nachgewiesener Missachtung drohen empfindliche Sanktionen, auch für Privatpersonen (anwalt.org).
Technische Neuerungen
- Digitale Tools & Apps: Moderne Apps unterstützen die Berechnung der Zurrkräfte und die Planung der Ladungssicherung.
- Sensorik: Viele neue Fahrzeuge verfügen über integrierte Systeme, die das Lösen von Zurrgurten oder das Verrutschen der Ladung melden (VDI-Richtlinien).
- Online-Schulungen und E-Learning: Anbieter wie DEKRA oder TÜV bieten Kurse auch für Privatnutzer.
FAQ – Ladungssicherung
1. Gilt die Pflicht auch privat?
Ja, auch privat genutzte Fahrzeuge und Anhänger müssen ihre Ladung vorschriftsmäßig sichern (lasiportal.de).
2. Welche Normen und Regeln gelten?
StVO (§ 22, § 23), StVZO, VDI 2700, DIN EN 12195‑1.
3. Wie oft muss geprüft werden?
Vor jeder Fahrt, im gewerblichen Bereich mindestens jährlich durch einen Sachkundigen (anwalt.org).
4. Was kosten Verstöße?
Ab 35 €, bei Gefährdung oder Unfall deutlich mehr, Punkte in Flensburg und Regressforderungen der Versicherung sind möglich (bussgeldkatalog.net).
5. Wie berechnet man Zurrmittelbedarf?
Mit Gewicht, Reibwert und nach der Methode gemäß DIN EN 12195-1, unterstützend durch digitale Tools oder Apps (VDI-Richtlinien).
6. Haustiere im Auto?
Auch Tiere gelten als Ladung und müssen mit Gurt, Box oder Netz gesichert werden (verti.de).
Fazit & weiterführende Informationen
Ladungssicherung ist in Deutschland ein gesetzliches Muss für alle Verkehrsteilnehmer – unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat unterwegs sind. Wer sich an die geltenden Normen und Standards hält, schützt sich, andere und vermeidet hohe Risiken.
Weiterführende, geprüfte Links:
- DEKRA – Ladungssicherung (Checklisten & Praxisinfos):
https://www.dekra.de/de/ladungssicherung-keine-gefahr-durch-die-fracht/ - VDI-Richtlinien 2700 (Originalsuche):
https://www.vdi.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=2700 - anwalt.org – Rechtliches und Urteile:
https://www.anwalt.org/ladungssicherung/ - ladungssicherung.eu – Fachinfos privat/gewerblich:
https://www.ladungssicherung.eu/ratgeber/betriebssichere-verladung-durch-ladungssicherung/ - bussgeldkatalog.net – Bußgeldrechner & Übersicht:
https://www.bussgeldkatalog.net/ladungssicherung-22-stvo/ - bussgeldkatalog.org – Bußgelder und Tipps:
https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/ - verti.de – Pkw & Privattransporte:
https://www.verti.de/ratgeber/auto-ueberstehende-ladung/ - de.wikipedia.org – Grundlagen, Physik und Technik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ladungssicherung - lasiportal.de – Privattransporte & Checklisten:
https://www.lasiportal.de/ladungssicherung/fragen-antworten-tipps/auch-privat-muessen-sie-auf-ladungssicherheit-achten/
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